Aktuelle Themen | Infos | Service

Die rkr consulting GmbH sucht Namens und im Auftrag einer Berliner Kita. Interessierte wenden sich bitte per mail an contact@cip-berlin.de. Eine Vermittlung durch die rkr consulting GmbH löst für die sich Bewerbenden keine Gebühren, Provisionen oder vergleichbare Kosten aus.

Wohn- und Geschäftshaus | Berlin | Alleinauftrag

VERKAUFT - VERKAUFT VERKAUFT

 

Im Alleinauftrag vermittelt die rkr consulting GmbH ein Wohn- und Geschäftshaus in Berlin (Nähe Leopoldtplatz) zum Verkauf. #### Dieses Objekt ist nicht mehr verfügbar ###

 

Alle Infos sind im download-Link abrufbar.

 

Kontakt über

rkr consulting GmbH

Reiner Krüger

Tel: 030-355301-14

Mail: immobilien@rkr-consulting.de

 

Buchempfehlung: "Führen? - Bewusst wie!"

Führen? Bewusst wie! Ein tolles Buch – von Profis für Profis geschrieben.

Dieses Buch begeistert! Nach „Der Minuten-Manager“ und „Gung Ho“ gibt es kaum ein Buch, das so erfrischend klar und unterhaltsam geschrieben wurde, wie dieses hier. Und es ist aktuell, geht auf heutige Führungsprobleme und Konflikte ein, und zeigt, woran es liegen mag, dass manche Manager sich in Ihrer Führungsrolle so schwer tun.

Die Zeiten haben sich geändert – deshalb ist dieses Buch dringend nötig.

Mitarbeiter, die freiwillig mitarbeiten? Motivation per Lob und Tadel? Hierarchien, Respekt und Loyalität? Heute werden die Karten anders gemischt. Das macht dieses Buch deutlich. Man spürt förmlich die Erfahrungswerte, die diesem Buche zugrunde liegen. Wer es liest, wird mir zustimmen, dass hier weit mehr über aktuelle Führungsqualitäten steht, als man vermuten mag. Und: Leser können sie sofort anwenden und für sich nutzen. Weil einem beim Lesen einiges bewusst wird, was man in Jahren nicht lernen kann. Das macht dieses Buch so einmalig und wertvoll.

 

Die Autoren Sonja und Horst Winkler haben mit diesem Buch einen wichtigen Beitrag zur Diskussion geleistet. Beide beraten seit über 20 Jahren Manager in Fragen der Mitarbeiterführung, Motivation, persönlicher Belastbarkeit und emotionaler Führungsqualität. Ein weiteres Spezialgebiet ist die analytische und mediative Lösung von Konflikten. Ihr fundiertes Wissen als Coaches und interkulturelle Mediatoren (BMWA) vermitteln sie in diesem Handbuch als Anleitung zum Selbst-Coaching. Das Buch ist unbedingt empfehlenswert.

 

Dieses Buch (als Hardcopy und als eBook) gibt es bei vielen Versandhändlern (Amazon, Libri, Thalia, Buch.de etc.) und im gutsortierten Buchhandel.

 

Viel Spaß bei der Lektüre, interessante "Aha-Momente" und Erfolg bei der Umsetzung wünscht

Reiner Krüger

Geschäftsführender Gesellschafter

rkr consulting GmbH

Lösungen für Sozial- und Kulturbetriebe | Fach- und Führungskräftevermittlung

 

Hilfe bei häuslicher Gewalt | Gebührenfreier Notruf | 0800-116 0 116

Foto: styleuneed (fotolia)

Häusliche Gewalt ist ein weit verbreitetes Problem.

 

Fast die Hälfte aller Frauen sei mindestens einmal im Leben Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt, heißt es aus dem Familienministerium. Um diesen Frauen zu helfen, gibt es seit dem 06. März 2013 eine

gebührenfreie Notrufnummer:                0800 116 0 116.

 

Hier erhalten Frauen schnell und anonym Hilfe.

 

  • Haben Sie Mut, rufen Sie an
  • Haben Sie Mut, melden Sie Vorfälle
  • Haben Sie Mut, schauen Sie nicht weg

 

In diesem Sinne

Reiner Krüger

Geschäftsführender Gesellschafter

rkr consulting GmbH

Lösungen für Sozial- und Kulturbetriebe | Fach- und Führungskräftevermittlung

 

Facebook-Posting rettet Kinderhospiz | pro bono Einsatz von Reiner Krüger | rkr consulting GmbH | erfolgreich

Kleine Erfolgsstory mit großer Wirkung in der schnellen Übersicht:

 

Am 20.03.2013, las ich ein Posting auf Facebook, dass das Tageskinderhospiz KinderLeben aus HH, Insolvenz anmelden musste.

Was passierte dann:

  • Mittwoch, 20.03., lese ich in der Früh das Posting und erreiche am frühen Abend den Insolvenzverwalter.
  • Donnerstag, 21.03., bin ich dann in HH, treffe den Insolvenzverwalter und auch die Verantwortlichen von KinderLeben
  • Ebenfalls Donnerstag, 21.03., gegen Nachmittag, rufe ich einen Kontakt von mir an. Ein Kontakt, dem ich viel unternehmerisches Handeln zuschreibe und werbe ihn für das Projekt an. Danach gegen Abend wieder nach Berlin.
  • Mit ihm trafen wir uns nun am Freitag, 22.03., erneut in HH, sprachen wieder alle Beteiligten. Zurück nach Berlin...
  • Es folgten viele Gespräche, Bestandsaufnahmen und Bewertungen mit dem Ergebnis, dass eine Woche später der erste wichtige Vertrag und nach Verhandlungen mit den Kassen etc nun am 15.04, alle Entscheidungen positiv herbeigeführt und die restlichen wichtigen Verträge unterschrieben werden konnten.

Also:
Ein Posting auf Facebook zur Insolvenz des Kinderhospizes löste meinen (pro bono-)Einsatz aus und führte nach gut 3 Wochen zur positiven Wende - sicherlich auch durch den Willen zum Einsatz all derer, die am Prozess beteiligt waren und die "hohe Schlagzahl" in der Umsetzung mittrugen...

In Sinne dieses schönen Beispiels eines guten Zusammenwirkens
Herzlichst
Reiner Krüger
rkr consulting GmbH
Lösungen für Sozial- und Kulturbetriebe | Fach- und Führungskräftevermittlung
http://www.rkr-consulting.de

=======================================

Als Spezialist für Bewertung und Marketing von Sozial- und Kulturbetrieben wünsche ich weiterhin kreative und nachhaltig wirkende Ideen für Ihre Aufgaben und Ihr Business, alles Gute sowie immer verlässliche Partner bei der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen... Über ein "gefällt mir" meiner Firmenseite auf facebook freue ich mich: http://www.facebook.com/rkr.consulting.GmbH

Fach- und Führungskräftevermittlung steht im Mittelpunkt der Personalsparte der rkr consulting GmbH. Das direkte und diskrete match-making zwischen den Beteiligten. Ziel: Optimale Stellenbesetzung auf der einen und Chancen zur beruflichen Perspektive auf der anderen Seite. Im gutgemeinten Miteinander und über starke Netzwerke.

Das Angebot der allgemeinen privaten Arbeitsvermittlung unter http://www.rkr-consulting.de/job24-regional und www.job24-regional.de entwickelt sich stetig für Sie weiter: Vereinfachte Suche nach Region (Geolokalisierung), Stellenart, Branchen, Stichwort... Darüber kooperieren wir mit der Bundesagentur für Arbeit und erweitern ständig unser Einzugsgebiet.

Die Themen Bildung, Auf- und Ablauforganisation, Bindung von Mitarbeitern und Identifizierung von möglichen betrieblichen Auslösern für hohe Krankenstände oder Fluktuation, werden über die rkr consulting GmbH bearbeitet. Sprechen Sie uns an. Kontakt: http://www.rkr-consulting.de

Hilfestellung für Vereine, Projekte, NPOs des Sozialbereichs, für Themen wie z.B. Sponsoring auch Kulturbereich, Fundraising, Marketing, Mitarbeitersuche und -bindung etc gehören zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit. Mehr auf dieser Site.





(Ausgewählte) Änderungen in der StVO ab 01.04.2013

  • Parken ohne Parkschein oder -scheibe wird doppelt so teuer und kostet fortan mindestens 10 Euro. Wer eine halbe bis eine ganze Stunde überzieht, muss statt bisher 10 nun 15 Euro zahlen. Ab zwei Stunden wird es ebenfalls 5 Euro teurer - der Satz wurde auf 20 Euro angehoben. Über drei Stunden kosten 25 Euro.
  • Wer sein Auto in einem Fußgängerbereich oder anderen Verbotszonen abstellt, wird statt 15 Euro künftig 25 Euro zahlen müssen. Lkw ab 3,5 Tonnen zahlen für dieses Vergehen sogar 75 Euro statt bisher 20 Euro.
  • Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer oder auf Radwegen kostet künftig 20 Euro, ab einer Stunde dann 30 Euro. Die Gebühren hierfür wurden jeweils um 5 Euro angehoben.
  • Wer unvorsichtig aus seinem Auto aussteigt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird in Zukunft 20 Euro statt 10 Euro Strafe zahlen.
  • Wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt oder mit verdreckten oder schneebedeckten Scheinwerfern und Rücklichtern unterwegs ist, wird nun mit 20 Euro zur Kasse gebeten, das Bußgeld hat sich damit verdoppelt.
  • Bei der Einfahrt in falscher Richtung in eine Einbahnstraße oder einen Kreisverkehr werden nun mindestens 25 Euro fällig. Wird dadurch jemand gefährdet oder gibt es dabei eine Sachbeschädigung, erhöht sich die Strafe auf 30 oder 35 Euro. Der Satz wurde hier um jeweils 5 Euro angehoben.



BAG zu Leiharbeitnehmern und Kündigungsschutz

BAG: Auch ständige Leiharbeitnehmer sind bei einer Betriebsgrößenberechnung gemäß § 23 (1) Satz 3 KSchG mitzuzählen


BAG, Urteil vom 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

 

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass bei der Berechnung der Betriebsgröße auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sind, wenn ihr Einsatz auf einem «in der Regel» vorhandenen Personalbedarf beruht. Dies gebiete eine an Sinn und Zweck orientierte Auslegung des § 23 (1) Satz 3 KSchG (Urteil vom 24.01.2013, Az.: 2 AZR 140/12).

 

Sachverhalt

 

Der Kläger war seit Juli 2007 bei der Beklagten beschäftigt. Diese beschäftigte einschließlich des Klägers zehn eigene Arbeitnehmer. Im November 2009 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Parteien fristgerecht. Mit seiner Kündigungsschutzklage hat der Kläger geltend gemacht, bei der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer seien auch die von der Beklagten eingesetzten Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen, weil das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finde.

 

Kein Grund Leiharbeitnehmer nicht zu berücksichtigen

 

Die Revision des Klägers hatte vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Es sei nicht auszuschließen, dass im Betrieb der Beklagten mehr als zehn Arbeitnehmer im Sinne des § 23 (1) Satz 3 KSchG beschäftigt waren. Der Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern stehe nicht schon entgegen, dass sie kein Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber begründet haben.

 

Zweck der Herausnahme von Kleinbetrieben ist erhöhte Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers

 

Die Herausnahme der Kleinbetriebe aus dem Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes solle der dort häufig engen persönlichen Zusammenarbeit, ihrer zumeist geringen Finanzausstattung und dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verwaltungsaufwand, den ein Kündigungsschutzprozess mit sich bringt, die Inhaber kleinerer Betriebe typischerweise stärker belastet. Dies rechtfertige keine Unterscheidung danach, ob die den Betrieb kennzeichnende regelmäßige Personalstärke auf dem Einsatz eigener oder dem entliehener Arbeitnehmer beruht.

 

Voraussetzung des Eingreifens des KSchG ist regelmäßige Beschäftigung von Leiharbeitern

 

Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Es steht noch nicht fest, ob die im Kündigungszeitpunkt im Betrieb tätigen Leiharbeitnehmer aufgrund eines regelmäßigen oder eines für den Betrieb «in der Regel» nicht kennzeichnenden Geschäftsanfalls beschäftigt waren.



Streitfreie Zeiten wünscht

Reiner Krüger

rkr consulting GmbH

Lösungen für Sozial- und Kulturbetriebe | Fach- und Führungskräftevermittlung



Kinder - Eltern - Urlaub... Gesetzlich vorgeschrieben: Kinder benötigen eigene Reisedokumente

ACHTUNG: Gilt ab 26.06.2012...

 

Bei Reisen ins Ausland müssen Kinder (ab Geburt) eigene Reisedokumente mit biometrischen Passfotos mitführen. Der Eintrag im Ausweis der Eltern genügt nicht mehr.

 

Bei meinem Partnerbetrieb "der-freundliche-fotograf.de" können Sie die qualitativ korrekten Passfotos günstig erstellen lassen. Die pädagogisch versierten Mitarbeiter verhelfen Ihnen und Ihrem Kind zu den erforderlichen biometrischen Passfotos. Kontakt: 030-355 30 111 oder info@der-freundliche-fotograf.de

 

TIPP:

Aufnahmen über Kitagruppen buchen - hier gibt es Sonderkonditionen

 

Kinder benötigen künftig bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument, um sich auszuweisen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind laut Bundesinnenministerium ab 26. Juni 2012 ungültig. Die neue Regelung gilt auch für Reisen innerhalb der EU.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder gelten Kinderreisepässe, Reisepässe oder, abhängig vom Reiseziel, Personalausweise. Diese Dokumente können in allen örtlichen Bürgerbüros und Meldestellen beantragt werden.

 

RTL erstellt aktuell dazu eine Reportage und begleitete ein Fotoshooting mit Kindern im Fotostudio meines Partnerbetriebes "der-freundliche-fotograf.de" ... Dort zeigte sich, dass das pädagogische Geschick der Mitarbeiter ein wichtiger Baustein für die Erstellung der biometrischen Passfotos war.

 

Lassen Sie sich Ihren Urlaub mit Ihren Kindern im Ausland nicht durch fehlende Reisedokumente erschweren... Lassen Sie sich rechtzeitig neue Reisedokumente erstellen und nutzen Sie die professionellen Methoden meines Partnerbetriebes...

 

Schönen Urlaub, gute Reise und viel Freude bei den Fotoshootings...

Viele Grüße

Reiner Krüger

rkr consulting GmbH

Lösungen für Sozial- und Kulturbetriebe | Fach- & Führungskräftevermittlung

Scharfe Kritik muss belegbar sein / Zu den Pflichten eines Websiten-Betreibers gehört die Prüfung von schmähenden Kommentaren

Langericht Nürnberg-Fürth, vom 8. Mai 2012, AZ: 11 O 2608/12

Artikel aus der FTD, vom 22.05.2012 / Verfasser: Christian Solmecke. Er ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke in Köln.

Der Fall


Ein anonymer Nutzer eines Internetportals gab eine negative Bewertung über die Implantatbehandlung seines Zahnarztes ab. Darin brachte er zum Ausdruck, dass er den Arzt für fachlich inkompetent halte. Außerdem seien dem Zahnmediziner wirtschaftliche Interessen wichtiger als das Wohl der Patienten. Unter anderem schrieb der Nutzer, der Zahnarzt sei „schnell dabei, Kronen zu setzen, die überflüssig sind“.

Gegen die Kritik setzte sich der Zahnarzt zur Wehr. Er verlangte von dem Betreiber des Meinungsportals, die Bewertung zu löschen. Er behauptete, dass er zu dem angegebenen Zeitpunkt überhaupt keine Implantatbehandlung durchgeführt habe, die dieser Bewertung zugrunde liegen könnte. Das habe er bei der Durchsicht seiner Patientenunterlagen festgestellt. Schon aus diesem Grund sei die Bewertung zu löschen.

Der Portalbetreiber fragte daraufhin beim Nutzer nach, ob es sich so zugetragen habe, wie vom Zahnarzt behauptet. Der Nutzer aber blieb bei seiner Version. Damit gab sich der Betreiber zufrieden. Den beanstandeten Beitrag löschte er nicht.

Auch die Identität des Nutzers gab er nicht preis und berief sich dabei auf das nach dem Telemediengesetz zu schützende Anonymisierungsinteresse. Zudem wies er auf die „Pattsituation“ hin, die sich aus den widerstreitenden Angaben ergab. Der Zahnarzt verlangte daraufhin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, die negative Bewertung nicht weiter zu verbreiten - mit Erfolg.

Das Urteil

Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth verpflichtete den Portalbetreiber nun, die negative Bewertung zu löschen. Er habe sich nicht mit der Aussage des Nutzers zufrieden geben dürfen, sondern hätte sich Nachweise vorlegen lassen müssen, dass der Patient sächlich bei dem betroffenen Arzt in Behandlung gewesen war. Der Betreiber habe seine Sorgfaltspflichten verletzt, weil er den Sachverhalt nicht weiter geprüft hat, stellten die Richter fest. Da die Bewertung möglicherweise eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle, hafte der Portalbetreiber für die Verbreitung der Äußerungen als Störer.

Die Folgen

Bewertungsportale im Internet spielen für Konsumenten und ihre Entscheidungen eine immer größere Rolle. Diese Tatsache birgt natürlich auch die Gefahr, dass Konkurrenten versuchen, die Reputation eines Unternehmens oder Dienstleisters durch negative Äußerungen im Internet herabzusetzen. Um dies zu verhindern, verpflichtete das LG Nürnberg-Fürth den Betreiber des Internetportals, den Sachverhalt der negativen Bewertung sorgfältig zu ermitteln.

Damit folgt das Gericht den Vorgaben, die der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom Oktober 2011 aufgestellt hat. Darin ging es um die Frage, inwieweit Hostprovider für Blog-Einträge haften müssen, die Persönlichkeitsrechte verletzen (Az.: VI ZR 93/10). Der BGH verlangt, dass der Provider auch Nachweise für die behauptete Rechtsverletzung verlangen kann, wenn der Blogger die Kritik an seiner Äußerung „substantiiert" widerlegt.

Nach diesen Vorgaben des BGH-Urteils hat jedoch der Blogger und angebliche Patient die Beanstandungen des Zahnarztes ganz und gar nicht substantiiert zurückgewiesen. Der Plattformbetreiber darf sich nicht damit begnügen, die Behauptungen des Verfassers für bare Münze zu nehmen. Er hätte sich vielmehr darum kümmern müssen, den Sachverhalt aufzuklären, indem er beispielsweise Beweise für die Implantatbehandlung bei dem Zahnarzt verlangt hätte.

Allerdings verlangt der BGH umgekehrt auch Beweise für behauptete Rechtsverletzungen, wenn ein Blogger seine Äußerungen nachvollziehbar belegen kann. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Betroffene die Löschung jeder missliebigen Bewertung verlangen können. Für Plattformbetreiber folgt aus diesem Urteil, dass sie mit deutlich mehr Aufwand rechnen müssen, um Hinweisen auf Rechtsverletzungen nachzugehen.

 

================================================

 

Hilfestellung in allen Fragen zum web2.0 erhalten Sie auch bei mir oder meinen Partnerbetrieben...

 

Herzliche Grüße

Reiner Krüger

rkr consulting GmbH

Lösungen für Sozial- und Kulturbetriebe | Fach- & Führungskräftevermittlung

*** 40 Millionen-Fonds / Heimerziehung in der DDR *** Hilfestellung durch Reiner Krüger, rkr consulting GmbH ***

Der Bund und die ostdeutschen Länder richten zum 1. Juli 2012 einen 40 Millionen Euro schweren Fonds ein, aus dem therapeutische Behandlung, Beratung und Rentenersatzleistungen gezahlt werden sollen. Eine monatliche Barzahlung sei zunächst nicht vorgesehen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (CDU).

Die rkr consulting GmbH steht den Betroffenen wie den beteiligten Partnern sowie Anlauf- und Beratungsstellen bei der Bewältigung dieser Aufgabe zur Seite.

Viele Grüße
Reiner Krüger
rkr consulting GmbH

Lösungen für Sozial- und Kulturbetriebe | Fach- & Führungskräftevermittlung
Tel: 030-355301-14
Mobil: 0172-3829999
Hotline-mail: hilfsfonds@rkr-consulting.de

Wie bekommen ehemalige Heimkinder Hilfe?

Der Fonds Heimerziehung in der DDR soll nach dem Vorbild des Fonds Heimerziehung West geschaffen werden. Die rechtliche Form und der strukturelle Aufbau werden vergleichbar gestaltet. Der Bund und die Länder wollen für den geplanten Fonds insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Er soll bis zum 1. Juli eingerichtet werden. Mit dem Geld sollen unter anderem Anlauf- und Beratungsstellen in den ostdeutschen Ländern entstehen. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich die Einrichtung des Fonds auch verbindlich beschlossen. 

Für wen der Fonds gedacht ist

Die Angebote des Fonds Heimerziehung in der DDR richten sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen, Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen untergebracht waren. Die Anlaufstellen helfen Ihnen bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte, bei der Suche nach Akten und bei der Beantragung von Hilfe- und Rentenersatzzahlungen aus dem Fonds.

Wie sich die Hilfe in Mitteldeutschland beantragen lässt

Betroffene aus Ostdeutschland wenden sich an die Anlaufstellen des Bundeslandes, in dem die erste Heimeinweisung erfolgte. Dort findet in Gesprächen eine erste Beratung statt und der konkrete Hilfebedarf wird ermittelt. Abschließend wird der Hilfeantrag von der Fondsverwaltung geprüft und gegebenenfalls bewilligt. Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 eingereicht werden.

Folgende vorläufige Anlaufstellen gibt es in Mitteldeutschland (Stand: 26.03.2012)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Eduard Gauggel
Julia Schnieder
Albertstr. 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 / 564-5742 oder 0351 / 564-5803
Telefax: 0351 / 564-5784
eduard.gauggel(at)sms.sachsen(dot)de
julia.schneider(at)sms.sachsen(dot)de

Landesbeauftragter für Stasiunterlagen Sachsen-Anhalt
Dr. Wolfgang Laßleben
Klewitzstr. 4
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 / 567-5051
Telefax: 0391 / 567-5060
Wolfgang.Lassleben(at)justiz.sachsen-anhalt(dot)de

Ministerium für Arbeit und Soziales in Sachsen-Anhalt
Christa Navky-Lambert
Jürgen Wesner
Turmschanzenstr. 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 / 567-4537 oder 0391 / 567-4043
Telefax: 0391 / 567-4035
Christa.Navky-Lambert(at)ms.sachsen-anhalt(dot)de
Juergen.Wesner(at)ms.sachsen-anhalt(dot)de

Landesbeauftragter für Stasiunterlagen Thüringen
Manfred May
Hölderlinstr. 1
98527 Suhl
Telefon: 03681 / 734 691 oder 0160 / 953 806 55
Telefax: 03681 / 734 692
may(at)tlstu.thueringen(dot)de

============================================

Als Spezialist für Bewertung und Marketing von Sozial- und Kulturbetrieben wünsche ich weiterhin kreative und nachhaltig wirkende Ideen für Ihre Aufgaben und Ihr Business, alles Gute sowie immer verlässliche Partner bei der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen... Über ein "gefällt mir" meiner Firmenseite auf facebook freue ich mich: http://www.facebook.com/rkr.consulting.GmbH

Auch im Business-Netzwerk Xing bin ich mit meinem Profil aktiv: http://www.xing.com/profile/Reiner_Krueger2 ... /// Gruß rkr

PS: Hilfestellung für Vereine, Projekte, NPOs des Sozialbereichs, für Themen wie z.B. Sponsoring auch Kulturbereich, Fundraising, Marketing, Mitarbeitersuche und -bindung etc gehören zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit. Mehr unter www.rkr-consulting.de


E-Mail

Anfahrt