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Kostenhinweise bitte beachten

Kostenhinweise allgemeine Vermittlung (keine Fach- und Führungskräftevermittlung) analog der Regularien der Bundesagentur für Arbeit:

  • Berücksichtigen Sie bitte, dass wir keine Vermittlung auf der Grundlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) der Agentur für Arbeit durchführen. Als Privatzahler(in) entstehen für Sie die Kosten nur, wenn wir erfolgreich sind. Kostenfrei ist es für Sie auch, wenn uns ein spezifischer Firmenauftrag vorliegt.
  • Sollte ein spezifischer Firmenauftrag gegeben sein, wird dies in der jeweiligen Stellenanzeige explizit benannt. Sollte keine Vermittlung auf Grundlage eines spezifischen Firmenauftrages gegeben sein, entstehen Ihnen Gebühren für die Vermittlungsleistung in Höhe der ansonsten von der Agentur für Arbeit übernommenen Gebühren für unsere Leistungen. Die Kosten können bis zu 2.500 Euro bei einer erfolgreichen Vermittlung betragen.
  • Vor einer Bearbeitung im Rahmen der Vermittlungsleistung, wird zwischen uns ein entsprechender Vermittlungsvertrag geschlossen. Im Anschluss daran wird die Vermittlungsleistung begonnen.
  • Sämtliche Aspekte der Vergütung bei der allgemeinen Vermittlung kommen nur zum Tragen, wenn die Vermittlung erfolgreich war. Eine Vergütung für den Fall, dass die Bemühungen nicht erfolgreich waren, schließen wir für die allgemeine Vermittlung (nicht Fach- und Führungskräftevermittlung) aus.

 

Fach- und Führungskräftevermittlung

Spezialvermittlung

Kostenhinweise Fach- und Führungskräftevermittlung:

  • Im speziellen Bereich der Fach- und Führungskräftevermittlung ist wesentlich, dass immer eine Vergütung erfolgen muss. Dies auch dann, wenn die Vermittlungsbemühungen nicht erfolgreich sein sollten.
  • Vergütet werden dadurch z.B. alle Leistungen, die neben der umfangreichen Profilerstellung für Fach- und Führungskräfte und Profilfortschreibung eben auch für die aktive Ansprache (z.B. durch Besuche und Gespräche mit der zuständigen Geschäftsführung etc.) möglicher Betriebe sowie der damit verbundenen Auslagen (Reisen, Spesen etc.) anfallen.
  • Im Vorfeld einer möglichen Kostenauslösung werden empfohlene Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten abgestimmt. Dennoch entstehen Grundkosten für mindestens einen Manntag, der mit 2.400€ (zzgl ges. MwSt) berechnet wird und die mit einer Vorschusszahlung von 50% vor Aufnahme der Tätigkeit fällig sind.
  • Zu diesem Vermittlungsansatz (Fach- und Führungskräftevermittlung) wird vor Aufnahme der Tätigkeit ein Vermittlungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.





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